Baulohnabrechnung — Was Bauunternehmen wirklich beachten müssen
Baulohnabrechnung ist die komplexeste Form der Lohnabrechnung in Deutschland. Wer Bauarbeiter beschäftigt, zahlt nicht nur normale Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch SOKA-BAU-Beiträge (2026: 20,2 % im Tarifgebiet West), muss sechs Lohngruppen nach BRTV kennen und Winterbau-Regelungen korrekt umsetzen.
Fehler kosten: Bußgelder, Nachforderungen der Sozialkasse und rückwirkende Korrekturabrechnungen sind im Bau die häufigsten Compliance-Probleme.
Was macht Baulohn besonders?
Baulohnabrechnung ist in einer anderen Liga als die Abrechnung für Büropersonal oder Einzelhandelsbeschäftigte. Sechs parallele Anforderungen machen sie zur Spezialmaterie.
Erstens die Sozialkassenpflicht: Bauunternehmen zahlen zusätzlich zu den normalen Sozialversicherungsbeiträgen monatliche SOKA-BAU-Beiträge an die Urlaubskasse und die Zusatzversorgungskasse — unabhängig davon, ob der einzelne Arbeitnehmer Urlaub nimmt.
Zweitens eine eigene Tarifstruktur: Der Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) kennt sechs Lohngruppen für gewerbliche Arbeitnehmer, jede mit eigenem Stundenlohn und Gesamttarifstundenlohn (GTL) inklusive des branchenspezifischen Bauzuschlags von 5,9 Prozent.
Drittens Saisonalität: Die Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) bringt Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld mit. Alle drei müssen korrekt erfasst, gemeldet und abgerechnet werden.
Viertens strenge Meldepflichten: SOKA-BAU erwartet Meldungen bis zum 15. des Folgemonats. Sofortmeldungen bei Beschäftigungsbeginn sind im Bau besonders wichtig, weil der Zoll gezielt prüft.
Fünftens das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG): Wer ausländische Subunternehmer auf Baustellen einsetzt, muss prüfen, ob die deutschen Mindestlöhne greifen und ob Meldepflichten beim Zoll bestehen.
Sechstens die BG BAU: Alle Bauunternehmen sind Pflichtmitglieder der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Diese Kombination erklärt, warum Baulohn ein eigenes Fachgebiet ist und warum viele allgemeine Lohnbüros keine Baulohn-Mandate annehmen.
SOKA-BAU — die Sozialkasse der Bauwirtschaft
SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) und ZVK-Bau (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes). Beide sind tarifvertraglich begründet und für alle Betriebe verbindlich, die überwiegend Bauleistungen erbringen.
Im Bau ist Beschäftigung saisonal und betriebsübergreifend: Arbeitnehmer wechseln häufig den Arbeitgeber, haben aber trotzdem Urlaubsanspruch, der sich über mehrere Arbeitgeber aufbaut. Die ULAK sammelt die Beiträge aller Arbeitgeber und zahlt den Urlaubsanspruch direkt an den Arbeitnehmer aus, unabhängig davon, bei wem er gerade beschäftigt ist. Das ist einzigartig im deutschen Tarifsystem — Bauarbeiter bekommen Urlaubsgeld nicht von ihrem aktuellen Chef, sondern von der Kasse.
Beitragssätze 2026 (gültig ab 1. Juli 2025):
| Tarifgebiet | Urlaub | Berufsbildung | ZVK | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| West | 15,1 % | 1,9 % | 3,2 % | 20,2 % |
| Ost | 15,1 % | 1,9 % | 1,7 % | 18,7 % |
| Berlin West | 15,1 % | 1,65 % | 3,2 % + 5,7 % | 25,65 % |
Die Beiträge werden auf die steuerpflichtige Bruttolohnsumme berechnet. Fälligkeit: bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats.
Wer ist beitragspflichtig: Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit, nicht die Branchenregistrierung. Ein Betrieb, der überwiegend Bauleistungen erbringt, ist beitragspflichtig — auch wenn er im Handelsregister anders eingetragen ist. Mischbetriebe, die sowohl Bau- als auch Nicht-Bau-Tätigkeiten ausführen, müssen differenzieren.
Leistungen der SOKA-BAU an Arbeitnehmer: Urlaubsentschädigung direkt von der ULAK, Zusatzversorgungsrente im Alter über die ZVK-Bau und Weiterbildungsleistungen über das Berufsbildungsverfahren.
Ab 2027 müssen alle SOKA-BAU-Meldungen digital aus zertifizierten Lohnprogrammen übermittelt werden. Manuelle Einreichungen per Papier oder E-Mail entfallen.
Tariflöhne und Lohngruppen im Baugewerbe 2026
Der Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe kennt sechs Lohngruppen für gewerbliche Arbeitnehmer. Jede hat einen Tarifstundenlohn (TL) und einen Gesamttarifstundenlohn (GTL), der den Bauzuschlag von 5,9 Prozent des TL enthält.
| Lohngruppe | Tarifstundenlohn | GTL (inkl. 5,9 % BZ) |
|---|---|---|
| LG 1 (Ungelernte) | 14,98 € | ~15,87 € |
| LG 2 (Angelernte) | 17,34 € | ~18,36 € |
| LG 3 (Facharbeiter Grundstufe) | 18,49 € | ~19,58 € |
| LG 4 (Facharbeiter) | 20,11 € | ~21,30 € |
| LG 5 (Vorarbeiter) | 22,71 € | ~24,05 € |
| LG 6 (Polier) | 26,05 € | ~27,59 € |
Historisch: Ab April 2026 werden Ost- und Westlöhne erstmals vollständig gleichgestellt. Für Betriebe im Tarifgebiet Ost bedeutet das Lohnerhöhungen von effektiv 6 bis 9 Prozent. Die Lohnerhöhung 2026 (+3,9 %) kommt noch hinzu.
Der Bauzuschlag (5,9 % des TL) ist festes Element jedes Baulohns. Er vergütet den ständigen Arbeitsstellenwechsel (2,5 %), die Wetterabhängigkeit außerhalb der Schlechtwetterzeit (2,9 %) und Lohnausfälle in der Schlechtwetterzeit (0,5 %). Bei Akkordlohn-Unterbrechungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf 25 Prozent Zuschlag auf den GTL.
Winterbau: Saison-KuG, Mehraufwands- und Zuschuss-Wintergeld
Die Schlechtwetterzeit dauert vom 1. Dezember bis zum 31. März. Drei Förderinstrumente greifen in dieser Zeit.
Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug): Bricht die Arbeit wegen schlechten Wetters oder anderer saisonaler Gründe ein, können Baubetriebe S-Kug bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Der Antrag muss vor dem Ausfallmonat gestellt werden. Sozialversicherungsbeiträge werden für den Ausfallanteil erstattet.
Mehraufwands-Wintergeld (MWG): 1,00 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde im Zeitraum 15. Dezember bis 28. Februar. Es wird aus der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert und vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer weitergegeben. Voraussetzung: die Stunden müssen tatsächlich geleistet worden sein (kein S-Kug-Fall).
Zuschuss-Wintergeld (ZWG): 2,50 Euro je Stunde S-Kug, gültig im gesamten Zeitraum Dezember bis März. Es ergänzt das S-Kug für Arbeitnehmer direkt.
Die Winterbeschäftigungs-Umlage 2026 beträgt 1,0 Prozent (normal: 2,0 %), aufgeteilt auf Arbeitgeber (0,6 %) und Arbeitnehmer (0,4 %). Die Absenkung gilt befristet für 2026.
Einer der häufigsten Fehler: Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer S-Kug-Phase, entsteht ein Abgrenzungsproblem zwischen Entgeltfortzahlung und Kurzarbeit. Die Abgrenzungsregeln sind komplex — ein falsch gebuchter Fall erzeugt Nachforderungen bei der Krankenkasse und der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig.
AEntG und BG BAU — weitere Pflichten
Das AEntG wurde ursprünglich für die Baubranche entwickelt, um Lohndumping durch ausländische Subunternehmer zu verhindern. Der zentrale Mechanismus: Die allgemeinverbindlichen Tarifmindestlöhne im Baugewerbe gelten für alle Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Für ausländische Unternehmen gilt § 18 AEntG: Vor Beginn jeder Bauleistung muss eine Meldung in deutscher Sprache beim Zoll eingereicht werden (Name, Anschrift, Anzahl entsandter Arbeitnehmer, voraussichtliche Dauer, Ort der Baustelle). Arbeitszeit-Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Bußgelder bei Verstoß: bis zu 500.000 Euro.
Als Generalunternehmer haftet man unter Umständen auch für AEntG-Verstöße eines Subunternehmers (§ 14 AEntG). Wer einen Subunternehmer mit Bauleistungen beauftragt, haftet wie ein Bürge, wenn der Subunternehmer seinen Mindestlohnpflichten nicht nachkommt. Diese Haftung lässt sich durch sorgfältige Auswahlprüfung (Nachweis SOKA-BAU-Teilnahme, Kopie AEntG-Meldung) begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen.
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle Baubetriebe. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, der Beitrag bemisst sich nach Arbeitsentgeltsumme und Gefahrklasse des Betriebs. Neu eingestellte Arbeitnehmer müssen über das DEÜV-Verfahren an- und abgemeldet werden, wozu die korrekte BG-BAU-Betriebsnummer erforderlich ist.
Häufige Fehler bei der Baulohnabrechnung
Falsche Eingruppierung: Wer einen angelernten Maurer als LG 1 statt LG 2 abrechnet, spart kurzfristig Lohnkosten, riskiert aber bei einer SOKA-BAU-Prüfung erhebliche Nachforderungen. Die Eingruppierung folgt dem BRTV und ist nicht frei wählbar.
Verspätete SOKA-BAU-Meldung: Meldet ein Betrieb nicht bis zum 15. des Folgemonats, schätzt SOKA-BAU die Beiträge — erfahrungsgemäß zu hoch. Korrekturmeldungen werden akzeptiert, verursachen aber Verwaltungsaufwand.
Fehlende Sofortmeldung: Im Baugewerbe prüft der Zoll routinemäßig auf Baustellen. Liegt keine Sofortmeldung vor die zeitlich vor Arbeitsbeginn erstattet sein muss, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro pro Fall.
Mischbetriebe nicht korrekt differenziert: Ein Unternehmen, das sowohl Garten- als auch Hochbauarbeiten ausführt, muss genau differenzieren, welche Tätigkeiten BRTV-pflichtig sind. Falsche Zuordnung führt entweder zu Mehrkosten oder Nachforderungen.
Urlaubsentgelt doppelt ausgezahlt: Das Urlaubsentgelt im Bau zahlt nicht der Arbeitgeber direkt, sondern die ULAK. Wer zusätzlich eigenes Urlaubsgeld ausschüttet, zahlt doppelt — ohne Rückvergütungsmöglichkeit.
Auswärtstätigkeit falsch zugeordnet: Bauarbeiter sind häufig auf wechselnden Baustellen tätig. Steuerfreie Pauschalen (ab 8 Stunden Abwesenheit 14 Euro, ab 24 Stunden 28 Euro) müssen korrekt ausgewiesen werden. Fehler ziehen Lohnsteuer-Nachzahlungen nach sich.
Wie Payroll Fuchs Baulohn abrechnet
Payroll Fuchs rechnet Baulohn mit DATEV Lohn und Gehalt ab, das alle branchenspezifischen Anforderungen abbildet: SOKA-BAU-Meldungsschnittstellen, BRTV-Lohngruppen als Lohnart-Stamm, S-Kug-Berechnungslogik und AEntG-Dokumentation.
Der Preis bleibt bei 18,75 Euro pro Mitarbeiter und Monat All-inclusive, auch für Baulohn-Mandate. SOKA-BAU-Meldungen, Wintergeld-Anträge und BG-BAU-Jahresmeldungen sind im Leistungsumfang enthalten.
Für neue Baulohn-Mandate führen wir eine Eingruppierungsprüfung durch, bevor die erste Abrechnung läuft. Falsche Lohngruppen aus dem Vorsystem sind eine der häufigsten Ursachen für Korrekturabrechnungen im ersten Jahr.
Wir halten die SOKA-BAU-Meldefristen automatisch ein und informieren Mandanten rechtzeitig vor Beginn der Schlechtwetterzeit, was an Dokumentation für S-Kug-Anträge bereitgestellt werden muss.
Häufig gestellte Fragen
SOKA-BAU ist die Sozialkasse der Bauwirtschaft, bestehend aus ULAK (Urlaubskasse) und ZVK (Zusatzversorgungskasse). Beitragspflichtig ist jeder Betrieb, der überwiegend Bauleistungen erbringt. Die Beitragssätze 2026: 20,2 % im Tarifgebiet West, 18,7 % im Tarifgebiet Ost — berechnet auf die steuerpflichtige Bruttolohnsumme.
Der Bauzuschlag (BZ) beträgt 5,9 % des Tariflohns und ist im Gesamttarifstundenlohn (GTL) enthalten. Er vergütet den ständigen Arbeitsstellenwechsel, die Wetterabhängigkeit und Lohnausfälle in der Schlechtwetterzeit. Der GTL ist die Berechnungsbasis für Überstunden, Urlaubsentgelt und SOKA-BAU-Beiträge.
Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) kann von Baubetrieben in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) beantragt werden, wenn Arbeit wetterbedingt ausfällt. Zusätzlich gibt es Mehraufwands-Wintergeld (1,00 €/Stunde geleistete Arbeit) und Zuschuss-Wintergeld (2,50 €/Stunde S-Kug) aus der Umlage.
Ja. Der allgemeinverbindliche Bau-Mindestlohn gilt nach AEntG für alle Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen. Ausländische Betriebe müssen vor Baubeginn eine Meldung beim Zoll einreichen (§ 18 AEntG) und Arbeitszeitnachweise zwei Jahre aufbewahren. Bußgelder bis 500.000 Euro.
Nach BRTV ab April 2026: LG 4 für qualifizierte Facharbeiter mit Gesellenbrief, Tarifstundenlohn 20,11 Euro, GTL inkl. Bauzuschlag ca. 21,30 Euro. Die Eingruppierung richtet sich nach Ausbildung und tatsächlich ausgeführter Tätigkeit — nicht nach Eigenbezeichnung im Arbeitsvertrag.
SOKA-BAU schätzt die Beiträge, erfahrungsgemäß großzügig nach oben. Die Schätzung wird als verbindlicher Bescheid zugestellt. Korrekturen sind möglich, verursachen aber Aufwand. Dauerhaft fehlende Meldungen können zu Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckung führen.
Das Urlaubsentgelt zahlt nicht der Arbeitgeber direkt, sondern die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse). Der Arbeitgeber zahlt monatliche Beiträge an die ULAK; der Arbeitnehmer beantragt Urlaub direkt bei der Kasse. Wer zusätzlich eigenes Urlaubsgeld ausschüttet, zahlt doppelt.
Verwandte Themen
Aus dem Payroll Fuchs Blog
Quellen
- SOKA-BAU: Beitragssätze 2026 (gültig ab 01.07.2025). soka-bau.de.
- SOKA-BAU: Beiträge — Berechnung und Fälligkeit. soka-bau.de, aktueller Stand.
- handwerk.cloud: Mindestlohn Bau 2026 — Tariflöhne und Lohngruppen. handwerk.cloud, 2026.
- Bundesagentur für Arbeit: Saison-Kurzarbeitergeld — Voraussetzungen und Antrag. arbeitsagentur.de, aktueller Stand.
- BMAS: Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). bmas.de, aktueller Stand.
- haufe-akademie.de: Baulohn richtig abrechnen — Besonderheiten, Tarifverträge und Tipps. haufe-akademie.de, aktueller Stand.
- lohndialog.de: Was ist Baulohn? Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baugewerbe. lohndialog.de, aktueller Stand.
- Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV). soka-bau.de/BRTV-PDF, Stand 2018 (mit Folgeergänzungen).