Lohnabrechnung für Agenturen

Stand: Oktober 2026
Agenturen haben selten Zeit für Lohnfragen und oft mehr davon, als ihnen lieb ist: feste Mitarbeiter neben Freelancern, Werkstudenten und Minijobbern, Gutscheine und Dienstrad als Benefits, Teams, die schnell wachsen oder sich verkleinern. Payroll Fuchs übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Digital-, Web- und Marketingagenturen komplett: vorbereitende Lohnbuchhaltung, Abrechnung, alle Meldungen und Sonderfälle. Sie teilen uns nur noch Änderungen mit und geben die Abrechnungen frei.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Agenturen typische Lohnfragen: Abgrenzung Freelancer und Angestellte, Werkstudenten und Minijobs, steuerfreie Benefits, Dienstrad und Elektro-Dienstwagen.
- Unsere KI erstellt die vorbereitende Lohnbuchhaltung und überspielt die Daten nach DATEV Lohn und Gehalt; ein Wirtschaftsprüfer prüft jede Abrechnung persönlich, Sie geben frei.
- Sie zahlen einen Preis pro Mitarbeiter und Monat, in dem alles enthalten ist, ohne Einrichtungskosten.
- Wir betreuen bereits eine Vielzahl an Agenturen.
Fünf Lohnthemen, die in Agenturen immer wieder auftauchen
1. Freelancer oder Angestellter?
Viele Agenturen arbeiten mit Selbstständigen. Arbeitet ein Freelancer dauerhaft im Team, nach Weisung und mit Ihren Arbeitsmitteln, kann die Deutsche Rentenversicherung eine Beschäftigung annehmen. Dann sind Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, lässt sich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich klären (Statusfeststellung nach § 7a SGB IV).
2. Werkstudenten und Minijobber
Werkstudenten sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungsfrei, in der Rentenversicherung aber versicherungspflichtig. Für Minijobs gilt die Geringfügigkeitsgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV): 2026 sind das 603 € im Monat. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, und Verträge mit fester Stundenzahl müssen neu geprüft werden.
3. Benefits steuerfrei gestalten
Gutscheine und Sachbezüge bleiben bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei, Gutscheine aber nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wer Gehalt in Gutscheine umwandelt, verliert den Vorteil. Wir prüfen bei jeder Abrechnung, ob die Grenze eingehalten ist.
4. Dienstrad und Elektro-Dienstwagen
Ein Dienstrad, das zusätzlich zum Lohn überlassen wird, ist steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Bei Elektro-Dienstwagen ohne CO₂-Ausstoß wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, solange dieser höchstens 100.000 € beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Für Hybride gelten andere Regeln. Wir setzen den richtigen Wert an.
5. Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen
Bieten Sie Mitarbeitern Anteile an der Agentur an, sind Vorteile bis 2.000 € im Jahr steuerfrei, wenn das Angebot allen offensteht, die mindestens ein Jahr im Unternehmen sind (§ 3 Nr. 39 EStG). Mehr dazu auf der Seite Lohnabrechnung für Start-ups und Tech-Unternehmen.
So läuft die Lohnabrechnung mit Payroll Fuchs
- Zum Start übernehmen wir die Daten Ihres bisherigen Anbieters. Nach weniger als 24 Stunden sind Sie live.
- Jeden Monat melden Sie Änderungen wie neue Mitarbeiter, Gehaltsänderungen oder Benefits, und zwar auf dem Weg, der für Sie am einfachsten ist. Mit unserem Konzept des „maßgeschneiderten digitalen Schuhkartons“ holen wir die Daten dort ab, wo Sie es wünschen. Die KI bereitet die Lohnbuchhaltung vor, DATEV Lohn und Gehalt rechnet ab.
- Ein Wirtschaftsprüfer prüft jede Abrechnung persönlich, bevor diese zur Durchsicht an Sie geht.
- Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung.
Was kostet die Lohnabrechnung für eine Agentur?
Der Preis hängt nur von der Zahl der Mitarbeiter ab. Alle Leistungen sind enthalten, Einrichtungskosten gibt es nicht.
| Mitarbeiter | Preis pro Mitarbeiter und Monat |
|---|---|
| 250 und mehr | 10,29 € |
| 50 | 17,09 € |
| 40 | 17,42 € |
| 1 | 18,75 € |
Ihren genauen Preis zeigt der Preisrechner.
Häufige Fragen
Freelancer laufen nicht über die Lohnabrechnung, die Vertragsgestaltung bleibt bei Ihnen. Verbindlich klärt den Status die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Mit den Beiträgen zur Rentenversicherung und ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen die Immatrikulation und die Arbeitszeit.
Ja. Wir rechnen sie steuerlich richtig ab und weisen Sie darauf hin, wenn eine Grenze überschritten wird.
Der Preis pro Mitarbeiter sinkt, je größer das Team wird. Neue Mitarbeiter melden Sie mit der nächsten Änderung.
Payroll Fuchs ist ein Dienstleister für ausgelagerte Lohnabrechnung auf DATEV-Basis, geführt von einem Wirtschaftsprüfer.
Quellen
- § 7a SGB IV (Feststellung des Erwerbsstatus)
- § 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze)
- § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezüge, Gutscheine)
- § 3 Nr. 37 EStG (Dienstrad)
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (private Nutzung Dienstwagen)
- § 3 Nr. 39 EStG (Mitarbeiterbeteiligung)